Einschränkungen auf den Hütten des DAV in Österreich
Ab 10. Juni 2021 gelten die folgenden Regeln:
- Allgemein
- Zusammenkünfte von Personen im Innenbereich auf max. 8 Personen (zzgl. minderjähriger Kinder) ausgeweitet.
- Zusammenkünfte von Personen im Außenbereich auf max. 16 Personen (zzgl. minderjähriger Kinder) ausgeweitet.
- keine Masken-Pflicht im Außenbereich.
Gastronomie
- Gäste müssen weiterhin ein gültiges negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder eine Bestätigung über eine durchgemachte COVID-19-Erkrankung vorweisen (3-G Regel) – zudem werden auch Selbsttests vor Ort weiterhin möglich sein
- Im Innenbereich sind nun maximal 8 Erwachsene (zzgl. minderjähriger Kinder) pro Besuchsgruppe erlaubt – ohne Einschränkung auf verschiedene Haushalte.
- Im Außenbereich sind nun maximal 16 Erwachsene (zzgl. minderjähriger Kinder) pro Besuchsgruppe erlaubt – ohne Einschränkung auf verschiedene Haushalte.
- Mindestabstand zwischen Besuchsgruppen (nicht zwischen den Tischen) wurde auf 1 Meter reduziert.
- Eng anliegender Mund-Nasen-Schutz für Mitarbeitende im direkten Kundenkontakt, wenn ein Impf- oder Genesungsnachweis oder ein negativer Testnachweis für die jeweils vorgesehene Gültigkeit (PCR-Test 72h, Antigentest 48h, kontrollierter Selbsttest 24h) erbracht werden kann – sonst FFP2-Masken-Pflicht.
Beherbergung
- Gäste müssen weiterhin bei der Anreise ein gültiges negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder eine Bestätigung über eine durchgemachte COVID-19-Erkrankung vorweisen (3-G Regel) – zudem werden auch Tests vor Ort weiterhin möglich sein.
- Mindestabstand zwischen Gästegruppen wurde auf 1 Meter reduziert.
- Verköstigung von Gästen analog zu Regelungen der Gastronomie, wobei Angehörige einer Gästegruppe Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, gleichgestellt sind.
Ab 1. Juli 2021 gelten nur noch folgende Regeln:
- Wenn kein gültiges negatives Testergebnis, ein Impfnachweis oder eine Bestätigung über eine durchgemachte COVID-19-Erkrankung vorgewiesen (3-G Regel) werden kann, ist im Innenbereich der jeweiligen Betriebsstätten eine Maske zu tragen.
- Kein Mindestabstand und keine Kapazitätsbeschränkungen mehr.
- Keine Auf- oder Sperrstunden im Bereich der Gastronomie.
- Keine Obergrenzen bei Veranstaltungen – weder im stehenden oder sitzenden Bereich
- Anzeigepflicht: ab 100 Personen.
- Genehmigungspflicht: ab 500 Personen.
